für das Bikejob.jetzt Stellenanzeigenportal
Das Stellenportal Bikejob.jetzt ist dem Online-Magazin Pedelecs & E-Bikes angeschlossen.
Es wird vertreten und betrieben durch:
Baur New Media
Inh. Georg Baur
Burgweg 9
75417 Mühlacker
USt-IdNr.: DE297413959
Telefon: +49 7041 496152
E-Mail: sales @ bikejob.jetzt
Webseite: www.bikejob.jetzt
- Vertragsparteien, Vertragsgegenstand
- Baur New Media Inh. Georg Baur (Auftragnehmer) betreibt unter www.bikejob.jetzt eine Webseite auf der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Auftraggeber) die Möglichkeit haben, ihre Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Dafür stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Anzahl der gebuchten Anzeigenplätze zur Verfügung. Die Stellenanzeigen werden im Namen des Auftraggebers unter der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht.
- Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Auftragsbestätigung von Baur New Media Inh. Georg Baur mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bikejob.jetzt Stellenanzeigenportal (AGB). Abweichende und/ oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Baur New Media Inh. Georg Baur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn der Auftraggeber den Auftrag erteilt hat und der Auftragnehmer diesen bestätigt hat oder die Anzeige veröffentlicht. Elektronische Bestätigungen des Auftragseingangs stellen noch keine Annahme des Auftrages dar. - Leistungszeitraum, Schaltungsdauer
- Gebuchte Anzeigenplätze stehen dem Auftragnehmer zwölf Monate bereit. Die Anzahl der vereinbarten Stellenanzeigen können nur innerhalb dieses Zeitraums abgerufen werden. Mit Ablauf dieses Zeitraums erlischt das Recht des Auftragnehmers auf die Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb dieses Zeitraums nicht genutzt wurden.Die Stellenanzeige wird innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragsbestätigung veröffentlicht, es sei denn, der Auftraggeber gibt einen späteren Wunschtermin an oder behält sich die Veröffentlichung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Leistungszeitraumes vor.
- Stellenanzeigen werden für einen Zeitraum entsprechend des gebuchten Paketes veröffentlicht („Schaltungsdauer“). Sondervereinbarungen sind nicht möglich.
- Anzeigeninhalte und Inhaltsänderungen
- Für den Inhalt der Stellenanzeige sowie für die zur Schaltung der Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist insbesondere allein für die Einhaltung der jeweils anwendbaren presse-, wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Auftraggeber gewährleistet ferner, dass der Inhalt der Stellenanzeigen weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen Rechte Dritter verstoßen.
- Wird während der Schaltungsdauer der Stellenanzeige eine neue textliche Gestaltung notwendig, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Änderungen zuzulassen, die der Auftraggeber selbst durchzuführen hat. Soweit nicht anders vereinbart, sind Änderungen ausdrücklich ausgeschlossen, die die Identität der Stellenanzeige betreffen, durch deren Durchführung also eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Stelle beworben würde. Änderungen werden auf Wunsch des Auftraggebers vom Auftragnehmer durchgeführt und aufwandsabhängig in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen kann der Auftragnehmer ohne Berechnung durchführen.
- Vergütung
Der Auftraggeber zahlt an Baur New Media Inh. Georg Baur die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Entgelte. Die Preise bestimmen sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen USt. Die Entgelte sind – wenn nicht anders vereinbart – jeweils für eine Stellenanzeige mit einer Stellenbeschreibung und einem Betrieb bzw. Arbeitsort festgelegt. Enthält eine Stellenanzeige mehrere Stellenangebote oder Stellenbeschreibungen, oder werden nach der ersten Veröffentlichung die Stellenbeschreibungen oder der Arbeitsort geändert oder weitere hinzugefügt, so behält sich der Auftragnehmer eine Nachberechnung vor. Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
- Reichweite
Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf www.bikejob.jetzt. Dem Auftragnehmer ist es jedoch freigestellt, die Reichweite durch besondere Maßnahmen zu erhöhen und die Stellenanzeige auch anderweitig zu verbreiten und zu veröffentlichen, insbesondere gegenüber potenziellen weiteren Bewerbern und Anbietern. Diese Maßnahmen schließen andere Print-, Offline- oder Online-Medien, Mobil, Fax, E-Mail oder Telefon oder Karriere-Events ein. Der Auftragnehmer darf daher mit anderen Kooperationspartnern zusammen arbeiten und den Stellenmarkt auch unter anderen URLs hosten. Eine Liste der gegenwärtigen Partner kann stets angefordert werden. Die Veröffentlichung in anderen Medien, z.B. mobilfunkoptimiert, kann in einem anderen Layout erfolgen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen des Auftragnehmers, für welche dem Auftraggeber keine Zusatzkosten entstehen. - Unzulässige Inhalte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Stellenanzeige keine Inhalte enthält, die gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Unzulässig sind Inhalte ferner, wenn sie- gegen die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers verstoßen,
- gegen das UWG, das UrhG, das MarkenG oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen oder der Auftraggeber nicht Inhaber der für die Stellenanzeige erforderlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte ist, oder
- Links enthalten, die auf andere Webseiten verweisen, die wiederum unzulässige Inhalte enthalten, den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht entsprechen oder deren Impressum fehlerhaft ist, oder
- Links enthalten, die auf Webseiten von anderen Stellenmärkten (Wettbewerbern des Auftragnehmers) verweisen (ausgenommen sind Stellenmärkte und interne Stellenangebote des Auftraggebers selbst), oder
- kein Stellenangebot, sondern sachfremde Inhalte enthaltenDer Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veröffentlichung einer Stellenanzeige abzulehnen oder diese wieder aus dem Portal zu entfernen, wenn sie unzulässige Inhalte enthält. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern frei, wenn der Auftragnehmer aufgrund solcher unzulässiger Inhalte von Dritten in Anspruch genommen wird. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.
- Übertragbarkeit
Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung durch den Auftragnehmer.
- Prozesse und Verfahren
Der Auftragnehmer übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Er ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten. Er hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den vom Auftragnehmer angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
- Gewährleistung und Verjährung
- Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Liegt ein Mangel vor, so kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese fehl, so bleiben die weiteren Rechte des Auftraggebers unberührt. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Auftraggeber Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:- Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung – ausgeschlossen.
- Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Datenbankrecht
- Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer alle Eigentumsrechte an Datenbanken, die er im Zusammenhang mit Mehrfachanzeigen an den Auftragnehmer zur Veröffentlichung übergeben hat. Insbesondere erhält der Auftragnehmer das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an seiner Stellenanzeigen-Datenbank gegenüber Dritten (z.B. Metasuchmaschinen) geltend zu machen.
- Hiervon zu unterscheiden sind urheberrechtsfähige Inhalte und/ oder Marken und sonstige gewerbliche Schutzrechte des Auftraggebers, die Inhalt seiner jeweiligen Stellenanzeige sind, die selbstverständlich weiterhin allein und ausschließlich dem Auftraggeber zustehen.
- Schlussbestimmungen
- Dem Auftraggeber obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Auftragnehmer unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Auftraggebers insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers zu verzichten.
- Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.
Stand: Februar 2022
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